Verfahren bei Kurzarbeit – Die notwendigen Schritte:
1. Schritt: Information einholen
Information einholen bei AMS oder WKO oder Gewerkschaften.
s.a auch folgende Handlungsanleitung hier
2. Schritt: Dokumente vorbereiten
Folgende Dokumente sind vom Arbeitgeber auszufüllen bzw die dazugehörigen Vereinbarungen abzuschließen:
- 
- Vom Arbeitgeber und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates: von sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) unterzeichnete und noch ohne Unterschrift der Sozialpartner:
- „Sozialpartnervereinbarung – Betriebsvereinbarung“ oder
- „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“
 
- AMS-Antragsformular (Corona)
- Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten
 (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen)
 
- Vom Arbeitgeber und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates: von sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) unterzeichnete und noch ohne Unterschrift der Sozialpartner:
3. Schritt: Checkliste Dokumente an AMS übermitteln
Übermittlung folgender Dokumente & Unterlagen durch den Arbeitgeber an das AMS
(auf das eAMS-Konto, per E-Mail*, persönlich oder per Post):
- 
- Begehren an das AMS („Begehren um Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe gemäß §§ 37b und/oder c Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)“)
 
und
- 
- Kurzarbeitsvereinbarung („Sozialpartnervereinbarung Betriebsvereinbarung“ oder „Sozialpartnervereinbarung Einzelvereinbarung“) von ArbeitgeberIn und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates von allen betroffenen ArbeitnehmerInnen) unterzeichnet
 
und
- 
- Schriftliche Begründung über die wirtschaftliche Notwendigkeit
 
4. Schritt: Prüfverfahren
Das AMS prüft und leitet die Unterlagen an die WKO und die zuständigen Fachgewerkschaften weiter (E-Mail).
5. Schritt: Entscheidung
Hier gibt es 3 mögliche Wege:
- 
- Wenn die Gewerkschaft und WKO zustimmen wird die Zustimmung separat im elektronischen Schriftverkehr erteilt (an die Landesgeschäftstelle AMS; idealer Weise, das eingescannte Dokument)
- Wenn WKO oder Fachgewerkschaft eine persönliche Beratung verlangt, ist ein Termin zu vereinbaren.
- Wenn die WKO oder Gewerkschaft ablehnt, sind das AMS und der andere Sozialpartner zu informieren. Das AMS informiert dann den Arbeitgeber.
 
6. Schritt: Ausführung
Das AMS übermittelt wöchentlich eine Liste der beantragten und genehmigten Kurzarbeitsfälle an die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Information.
Dokumente:
- Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der „Corona-Kurzarbeit“ für Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Sozialpartner hier herunterladedn
- Formular “SOZIALPARTNERVEREINBARUNG – BETRIEBSVEREINBARUNG” hier herunterladen
 
  
							 
				
				
			