Information Lehrlingsausbildung Veranstaltungswesen in Österreich

Information zum Lehrberuf Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechniker*innen sind für die technischen Aufbauten und Anlagen zuständig, die bei Veranstaltungen aller Art benötigt werden (Theateraufführungen, Konzerte, Fest- und Sportveranstaltungen, aber auch Messen, Tagungen und andere größere Events usw.). Sie bauen die technischen Anlagen und Aufbauten auf Bühnen auf, installieren/montieren die Ton-, Licht- und Multimediaanlagen, führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an den veranstaltungstechnischen Anlagen durch und sorgen während der Veranstaltungen für den reibungslosen Ablauf.

Mehr Information auf bic.at

Weitere Videos auf der YouTube Seite der OETHG: hier


Bildungspfad Event- und Veranstaltungstechnik

Der Bildungspfad Eventtechnik veranschaulicht den Ausbildungsweg von der Lehre in der Veranstaltungs- und Eventtechnik bis zum akademischen Abschluss „Bachelor of Engineering (BEng)“. Neben dem genannten Lehrberuf kommen noch einige weitere in Frage, die direkt im Bildungspfad unter “Lehrling” angeführt sind.
Für Fachkräfte mit einigen Jahren einschlägiger Berufspraxis besteht die Möglichkeit, eine Werkmeisterschule für Veranstaltungs- und Eventtechnik zu besuchen. Wer eine Berufsreifeprüfung absolviert und zusätzlich eine Aufnahmeprüfung besteht, kann in einem nächsten Schritt den fachspezifischen Bachelor-Studiengang Event Engineering an der New Design University belegen. Absolvent:innen führen den akademischen Grad „BEng“.

Persönliche und fachliche Voraussetzungen für diesen Bildungspfad: Flexibilität, Einsatzfreude, Teamfähigkeit, kräftiger Körperbau, Ausdauer, Gleichgewichtsgefühl, Fingerfertigkeit, technisches Verständnis, logisches und analytisches Denken, Organisationstalent, Kreativität.

Weitere Informationen auf der Webseite der WKO.


Zentrale Berufsschule für Veranstaltungstechnik in Österreich: 

Berufsschule für Elektro- und Veranstaltungstechnik
Mollardgasse 87, 1060 Wien
Webseite:  www.bsevita.at


Information zur zentralen Lehrabschlussprüfung Veranstaltungstechnik (Wirtschaftskammer Wien)


Information zum Lehrberuf Maskenbildner:in auf BIC.at

Ob Theater-, Musical- oder Opernproduktion, Fernsehkrimi, Science-Fiction-Blockbuster, Kindertheater oder Werbespot – überall wo Darsteller*innen in Rollen schlüpfen, sind auch Maskenbildner*innen tätig, die ihren Figuren das nötige Aussehen verleihen. Sie sind Spezialist*innen für Stil und Aussehen von Gesichtern, Frisuren und auch anderen Körperteilen und wissen, wie sie welche Materialien anwenden, um die gewünschten Effekte zu erzeugen. Ihre Tätigkeiten reichen vom allgemeinen Schminken der Darsteller*innen bis hin zur Entwicklung und Anfertigung komplexer Masken und Körperveränderungen.

Mehr Information auf bic.at

Weitere Videos auf der YouTube Seite der OETHG:  hier


Zentrale Berufsschule für Maskenbild

Berufsschule für Frisur und Maskenbild
Scheydgasse 40, 1210 Wien
Web: www.bs-frisurmaske.at


Lehrbetriebsübersicht Österreich

In Österreich erwirbt ein Lehrling an zwei Lernorten (Betrieb und Berufsschule) eine vollständige Berufsausbildung, die Kosten für die betriebliche Ausbildung übernimmt der Lehrbetrieb.
Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, benötigt der Betrieb einen Feststellungsbescheid. Jeder Mitarbeiter eines Betriebs kann die Ausbildung übernehmen – er muss aber über eine Ausbilderprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.

Auf dieser Seiten können Sie alle Betriebe mit einer Berechtigung zur Lehrlingsausbildung finden. (Externer Inhalt WKO Österreich)
Link: Lehrbetriebsübersicht (wko.at)


Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer

Zentrale Ansprechpartner für die Berufsausbildung sind die Lehrlingsstellen in den Bundesländern. Sie

    • fungieren als Berufsausbildungsbehörde erster Instanz
    • prüfen die Eignung der Lehrbetriebe in sachlicher und personeller Hinsicht
    • sind für die Prüfung und Protokollierung der Lehrverträge zuständig
    • sind Anlaufstelle für alle Fragen der Lehrlinge und der Lehrbetriebe
    • wickeln die Lehrabschlussprüfungen und die Förderungen für Lehrbetriebe ab.

Weitere Informationen zur dualen Ausbildung (Lehre) in Österreich:


Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung

Für die Teilnahme am Fördermodell “Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung” ist ein gültiger Lehrvertrag Voraussetzung. Der Einstieg in das Modell “Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung” ist ab dem 1. Lehrjahr möglich. Dieser kann aber auch erst später erfolgen.
Bei Interesse am Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist die erste Anlaufstelle die Projektpartnerschaft im jeweiligen Bundesland. Von den Projektpartnerschaften werden Informationsveranstaltungen für Interessierte abgehalten, in denen diese mit Inhalten, Ablauf und Belastungen des Modells vertraut gemacht werden.

Nähere Informationen auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

Potenzialanalyse:

Bevor Sie sich endgültig für oder gegen die Berufsmatura entscheiden, werden Sie zu einem beratenden Gespräch eingeladen, das Ihnen diese Entscheidung erleichtern soll. Die Grundlage für das Beratungsgespräch bildet ein Fragebogen. Damit Sie eine umfassende und auf Sie zugeschnittene Beratung erhalten können, ist es entscheidend, dass Sie diesen Fragebogen vollständig und ehrlich ausfüllen.

Verknüpfung zum Fragebogen: hier

Zur Berufsmatura in Österreich

In jedem österreichischen Bundesland gibt es eine Trägerorganisation, die für die Abwicklung und Durchführung von Lehre und Matura zuständig ist.

Zuständige Stellen in Österreich: hier
Informationen für Wien: hier


Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Veranstaltungstechnik (Veranstaltungstechnik-Ausbildungsordnung)
StF: BGBl. II Nr. 338/2021


Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin (Maskenbildner/Maskenbildnerin-Ausbildungsordnung): (BGBl II NR. 155/2018).


Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechnik festgesetzt
siehe die gesamte Verordnung bitte anklicken